Reintegration von Rückkehrer*innen aus Syrien und dem Irak: Europäische Ansätze des InFoEx Podiums

Ein Beitrag von Mira Schwarz  – Am 10. Dezember 2020 veranstaltet das “International Forum for Expert Exchange on Countering Islamist Extremism” (InFoEx) eine online-Veranstaltung zu europäischen Ansätzen bei der Reintegration von Rückkehrer*innen aus Syrien und dem Irak.

Dabei wird der Blick nach Belgien, Deutschland, Dänemark und in die Niederlande gerichtet. Schnell wird deutlich: die Expert*innen beschäftigen sich mit ähnlichen Fragen. Wie findet gute Vernetzung in multidisziplinären Unterstützungsteams statt? Kann das Spannungsfeld Sicherheit vs. Freiheit in Einklang gebracht werden?

Angebote der Teilnehmer*innen zur Reintegration von Rückkehrer*innen

Belgien, Dänemark, Deutschland, Niederlande-Expert*innen diskutieren über Antworten
© Anthony Beck; Pexels 04.2020

Bevor der Blick auf spezifische Angebote zur Reintegration von Rückkehrer*innen in den einzelnen Ländern gerichtet wird, bedarf es einer Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Während eine Ausreise in den «heiligen Krieg» nach Syrien oder Irak laut dem dänischen Recht nicht verboten ist, ist dies in Deutschland, den Niederlanden und in Belgien gesetzeswidrig. In Deutschland und den Niederlanden muss den Rückkehrer*innen vor einem nationalen Gericht eine Kampfhandlung nachgewiesen werden, sodass eine Verurteilung folgen kann. Belgien geht mit der «Verurteilung in Abwesenheit» gar einen Schritt weiter. So werden die Rückkehrer*innen dort bereits vor einer Rückreise nach Belgien verurteilt, woraus in der Regel eine Haftstrafe resultiert.

Europäische Ansätze zur Reintegration von Rückkehrer*innen im Überblick

Thomas Renard, Senior Research Fellow am Egmont Institute in Belgien, beschreibt die Angebote der Reintegration von Rückkehrer*innen unter einem Doppelplattformansatz: Maßnahmen gebe es zum einen auf der Sicherheitsebene und zum anderen auf der individuell-sozialen Ebene. Die beiden Bereiche könnten aber keinesfalls getrennt betrachtet werden. Aus seinen Ausführungen wird schnell klar: Gelingende Reintegrationsmaßnahmen setzen eine gute Zusammenarbeit und einen regen Austausch zwischen den beiden Bereichen voraus.

Renard betont weiter, dass Belgien dabei auf Freiwilligkeit setze: „Die Rückkehrer*innen entscheiden selbst, welche Angebote sie in Anspruch nehmen wollen.“ Die Freiwilligkeit sei wichtig, um das Vertrauen zu den Rückkehrer*innen aufzubauen und sie individuell unterstützen zu können. Ein Zwangskontext verspreche dabei wenig Erfolg. Im Sinne eines integrativen Ansatzes sei es auch unabdingbar, Rückkehrer*innen über die Haftstrafe hinaus zu begleiten. Häufig würden die Herausforderungen dann beginnen, wenn sie das Gefängnis verließen und ihr Leben wieder weitgehend eigenständig gestalten müssten.

Alexey Manevich, Mitarbeiter der BAMF Beratungsstelle Radikalisierung in Nürnberg, schließt sich den Ausführungen Renards an und beschreibt für Deutschland eine ähnliche Zweiteilung der Angebote in die Bereiche Sicherheit und Soziales. Als große Hürde des deutschen Systems nennt er dabei den Föderalismus. Gerade auf der sozialen Ebene sei es regional sehr unterschiedlich, wie gut ausgebaut die Angebote für Rückkehrer*innen seien.
Auch er betont eine gute Vernetzung aller involvierter Stellen als Schlüssel zu einer gelingenden Reintegration. Ganz im Sinne der Einzelfallhilfe streben sie an, bereits vor der Ankunft in Deutschland ein maßgeschneidertes Unterstützungsnetzwerk für die rückkehrende Person aufzubauen.

Bei der Reintegration von Rückkehrer*innen bleiben offene Fragen
Unterschiedliche Wege und Modelle in der Reintegration von Rückkehrer*innen – Deutschland möchte ein Unterstützungsnetzwerk bereits vor der Ankunft fördern (© Anton Porsche; Pexels 04.2018)

Mattie van der Molen, Kinderpsychologin und Koordinatorin des niederländischen Beratungsteams für jugendliche Rückkehrerinnen aus Syrien und Irak, fokussiert neben der Notwendigkeit eines guten Informationsaustausches auf einen weiteren Aspekt: Eine langfristige Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Diese sei unabdingbar, um die Ursachen der Radikalisierung entsprechend aufzuarbeiten. Sie vergleicht dies mit der Aufarbeitung eines Traumas. Meist erfolge die Radikalisierung durch fehlendes Selbstvertrauen in sich selbst und in die Welt. Daraus resultiere eine emotionale Überforderung, in der das Kind keine Unterstützung erfahre. Nur wenn es gelänge, dieses Vertrauen wieder aufzubauen und alternative Bewältigungsstrategien zu entwickeln, könnten sich Jugendliche von der Radikalisierung distanzieren.

Mit Blick nach Dänemark stellt Steffen Saigusa Nielsen, Berater der East Jutland Police, das «Aarhus-Modell» zur Extremismusbekämpfung vor. Dies entwickelte die Stadt Aarhus 2007 in Zusammenarbeit mit der ostjütländischen Polizei. Das Modell verfolgt das Ziel, eine frühe Prävention gegen Radikalisierung und gewaltsamen Extremismus zu gewährleisten.  Dafür sollen individuelle Beratung sowohl für Rückkehrer*innen als auch für die Polizei, durch die Abteilung Soziales und Arbeit und die Abteilung Kinder und Jugend in der Stadt Aarhus angeboten werden. In einem ganzheitlichen und systemischen Modell würden dabei die Aspekte von Sicherheit und sozialer Integration zusammenlaufen. Das sogenannte «Info-Haus» wird dabei als Herz des Modells beschrieben: Dort würden die Angebote der Polizei mit der Sozialarbeit unter einem Dach stattfinden. Der Vorteil davon sei eine enge Zusammenarbeit mit kurzen Kommunikationswegen.

Bilanz: Sicherheit vs. Freiheit – Klassisches Dilemma der Sozialarbeit

Alle vier Podiumsgäste heben die Wichtigkeit des Informationsaustausches in multidisziplinären Teams hervor. Die Schwierigkeit liegt allerdings im Spannungsfeld zwischen Sicherheit für den Staat und die Bevölkerung auf der einen und Freiheit des Einzelnen auf der anderen Seite.
Auf Seiten der Sicherheitsbehörden könne die Angst bestehen,  dass wichtige Informationen durchsickern.  Sozialarbeiter*innen fürchten gleichzeitig um den Schutz persönlicher Informationen ihrer Klient*innen. Unter diesen Voraussetzungen will keine Partei ihre Informationen teilen, obwohl die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von beiden Seiten außer Frage stehe.

Hilfe-Kontrolle-Dilemma Soziale Arbeit
Eine Abwägung: Hilfe vs. Kontrolle (© Arek Socha; Pixabay 08.2017)

Beschrieben wird damit ein klassisches Spannungsfeld der Sozialen Arbeit – das Strukturproblem von «Hilfe vs. Kontrolle». In der Sozialen Arbeit wird dieser Herausforderung mit dem Konzept des Doppelmandats, oder gar des Trippelmandats begegnet. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Klient*innen und auf der anderen Seite stehen die Ansprüche von Staat und Sicherheitsbehörde. Ziel guter Praxis muss es sein, diese beiden teils widersprüchlichen Interessen zusammenzuführen.
Multidisziplinäre Teams sollen also als Chance und die unterschiedlichen Perspektiven auf den Einzelfall als Bereicherung betrachtet werden. Eine klare Absprache bzgl. Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenz ist dabei unabdingbar für eine gute Zusammenarbeit.  

INSERT – Ein neues Projekt der Forschungsstelle RuK

Die Forschungsstelle RuK will sich genau diesem Spannungsfeld der Zusammenarbeit von Sozialarbeit, Sicherheitsbehörde, Polizei und Justiz annehmen. Dazu ist das Forschungsprojekt INSERT – Integration Straffälliger Extremistischer Rückkehrer*innen durch Innovationen in der Kooperation sozialer Berufe mit Justiz, Justizvollzug und Polizei geplant. Zielstellung von INSERT ist es unter der Berücksichtigung des jeweiligen Professionsverständnisses zunächst erfolgreiche Prozesse und Integrationsprogramme zu identifizieren, um im Anschluss auf Grundlage der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Berufsfelder neue, innovative Ansätze zur Verbesserung der Kooperation zu entwickeln. Damit soll einen Beitrag geleistet werden, die multidisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern und insbesondere die Profession der Sozialarbeit im Arbeitsfeld der Reintegration und Ausstiegsarbeit besser zu etablieren.

Hinweis zur Veranstaltung

InFoEx ist eine Kooperation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP). Es handelt sich um ein Forum, dass kontinuierlich Erkenntnisse aus Präventionspraxis und Fachdiskurs im In- und Ausland sammelt und auf internationalen Fachtagungen diskutiert. In „Issue Paper“ werden zentrale Erkenntnisse wissenschaftlich aufgearbeitet und der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

„Issue Paper“ Reintegration von Rückkehrer*innen aus Syrien und Irak.  

Mira Schwarz hat im Winter 2021 ihr MA Studium in Internationaler Sozialer Arbeit an der Fachhochschule Erfurt abgeschlossen. In ihrer Masterthesis untersuchte sie die Rolle der Frau im jihadistischen Salafismus mit einem Fokus auf genderspezifische Präventionsangebote. 

Lesen Sie mehr zum europäischen Vernetzungsprojekt zu Ausstiegsangeboten aus dem religiös begründeten Extremismus von Mira Schwarz: «WayOut» – Ausstieg aus religiös begründetem Extremismus europäisch denken.

Herausgeberschaft, Redaktionelle Betreuung und Endredaktion: Miriam Müller-Rensch